Minijob neben der Selbstständigkeit - geht das?
Minijobs sind bei Arbeitgebern und -nehmern voll im Trend, über 7 Millionen Menschen sind in Deutschland geringfügig beschäftigt. Umgangssprachlich wird diese Arbeit auch als 450-Euro-Job bezeichnet.
Allerdings ist auch diese Form der Beschäftigung gesetzlichen Richtlinien unterworfen. Wer zu viel arbeitet, muss Steuern oder Sozialabgaben verrichten und in die Rentenkasse einzahlen. Damit das nicht passiert, sollten die nachfolgenden juristischen Richtlinien penibel eingehalten werden.
Wichtige Eckdaten zu Minijobs
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn der monatliche Gesamtverdienst nicht höher als 450 Euro beträgt. Die Anzahl der Arbeitsplätze spielt keine Rolle, es dürfen auch mehrere Minijobs angenommen werden. Allerdings gilt die 450-Euro-Grenze nicht für jeden einzelnen Job, sondern für den Gesamtverdienst aller Arbeitsplätze. Die Arbeitszeit spielt keine Rolle. Wer sich an diese Vorgaben hält, kann seinen Nebenjob versicherungsfrei laufen lassen und muss ihn nicht auf auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Diese juristischen Richtlinien sind nachzulesen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Auf den ersten Blick erscheint es verwirrend, dass ein Minijob neben einer selbständigen Tätigkeit aufgenommen werden kann. Für sie gelten die gelten Regeln wie für einen normalen Arbeitnehmer, mit einer Ausnahme: Freiberufler, Handwerker und Selbstständige müssen ihre Einkünfte nicht über die Pauschalsteuer versteuern.
Was passiert, wenn ich zu viel verdiene?
Bitte beachten: Viele Arbeitnehmer halten sich penibel an die 450-Euro-Grenze, doch der Lohn fällt unerwartet höher aus. Das kann an folgenden Sonderzahlungen liegen:
- Betriebliche Sonderzahlungen
- Gewinnbeteiligung
- Urlaubsgeld
- Vertretung von Kollegen
- Weihnachtsgeld
Wichtig: Eine Überschreitung darf höchstens zweimal im Jahr vorliegen, ansonsten stehen auf diesen Nebenjob steuerliche Abgaben wie Krankenkasse und Rentenversicherung an.
Wie verhält es sich mit der Rentenversicherung?
Seit dem 1. Januar 2013 gilt eine monatliche Grenze von 450 Euro, zuvor lag sie bei 400 Euro. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Rentenversicherung. Während sie zuvor entfiel, besteht nun eine Rentenversicherungspflicht. Alle Arbeitnehmer sind nun in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen, ansonsten steht eine Zahlung in Höhe von 3,9 Prozent des monatlichen Verdienstes an. Dies geschieht durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Zum Vergleich: Der normale Beitragssatz liegt derzeit bei 18,9 Prozent.
Alles wäre so einfach, doch die Sache hat einen Haken: Die Minijobs werden in zwei verschiedenen Kategorien unterschieden. Der Rentenversicherungsanteil von 3,9 Prozent gilt für gewerbliche Minijobs. Wer in einem Privathaushalt tätig ist, muss einen Eigenanteil von 13,9 Prozent entrichten. Diese Regelung hat etwas mit dem Arbeitgeberanteil zu tun. Ein gewerblicher Minijob kostet den Arbeitgeber 15 Prozent an Abgaben, während der private Minijob nur mit 5 Prozent belastet ist. Daher ist die gewerbliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer eine lohnende Investition. Für vergleichsweise wenig Geld erhalten sie folgende Leistungen:
- Anspruch auf Riester-Leistungen
- Arbeitgeber muss den Verdienst anteilig in die betriebliche Altersversorgung einzahlen
- Erwerbsminderungsrente in besonderen Fällen (z.B. chronische Krankheit, schwerer Unfall)
- Reha-Krankenhilfe
- Übergangsgeld bei längerem stationären Aufenthalt
Lohnt sich ein Minijob neben dem Hauptberuf?
Viele Arbeitnehmer gehen einer hauptberuflichen Tätigkeit nach und erhalten die Chance, nebenberuflich tätig zu sein. Der 450-Euro-Job ist bestens dazu geeignet, um den nächsten Urlaub oder kleiner Ausgaben zu finanzieren. Hierbei gilt: Der Nebenjob wird als abgabenfreier Zusatzverdienst eingestuft. Zum Vergleich: Ein normaler Arbeitnehmer müsste 2 Prozent Pauschalsteuer in der Steuerklasse 6 entrichten. Dabei deckt der Hauptberuf gesetzliche Leistungen wie Arbeitslosen- und Krankengeld ab, sowie die Rentenversicherung. Allerdings benötigt die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit die schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers.
450-Euro-Job: immer beliebter
Ein Minijob ist auf einen monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro beschränkt. Gerade für Studenten und Selbstständige stellt diese Tätigkeit einen lukrativen Zusatzverdienst dar. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer strikt auf die 450-Euro-Grenze zahlen, ansonsten drohen hohe Nachzahlungen. Maximal zwei im Jahr darf diese Grenze überschritten werden, aber nur dann, wenn der zusätzliche Verdienst unerwartet auftritt. Damit dieses komplizierte juristische Thema etwas klarer wird, lohnt sich ein Blick auf einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Minijob, wie er etwa bei Lexware zu finden ist.
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