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Minjobs für Studenten

Wichtiger Beitrag fürs Studium: Alle Studenten können selbstredend Minijobs ausüben, sogar in den Semesterferien können zusätzlich Nebenjobs ausgeübt werden, die auf 2 Monate oder 50 Tage befristet sind.

Minijobs für Studenten - alte bibliothek bildung buch bücher klassik lernen lesen lexika lexikon schule staub studieren studium uni universität wissen.Wird die Tätigkeit allerdings während der Vorlesungszeit ausgeübt, so ist zu prüfen, ob der Minijob-Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet – denn somit gälte er nicht mehr als "ordentlich Studierender". Es ist zwar generell kein Problem, aber eine Meldung als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hätte mit Angabe  "Personengruppe 106"  sowie  "Beitragsgruppenschlüssels 0100" bei der zuständigen Krankenkasse zu erfolgen.

Generell ist jedoch zu bemerken, dass das Hauptaugenmerk auf die Studientätigkeit gerichtet sein sollte. Reicht das Geld nicht, so lassen sich auch BAföG-Mittel beantragen: auch BAföG-Bezieher können Minijobs nachgehen, und so ändert sich die Förderungshöhe nicht, sofern nicht mehr als  € 4800 brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum verdient werden. Auf 12 Monate umgelegt, verändert sich nichts, so das eigene Einkommen des Studenten oder der Studentin die € 400,– Euro je Monat an Nebenverdienst nicht übertrifft.

 

Laut aktuellen Studien sind Studenten besonders bevorzugt zur Ausübung einer geringfügigen Nebenbeschäftigung, sei es aufgrund der Eignung für Bürotätigkeiten, die Fremdsprachenkenntnisse im Vertrieb oder andere Vorzüge. Darum ran an den Mini-Job!