Minijobs für Arbeitslose
Simpler Zuverdienst trotz Hartz 4: Minijobs können zu dem Thema für Arbeitslose werden, die entweder Hartz 4/ALG II(Arbeitslosengeld 2) beziehen, aber auch für Arbeitslose, die unlängst aus einer Beschäftigung kommen, und das "alte" Arbeitslosengeld 1 (ALG I) erhalten.
Insbesondere Hartz IV-Empfänger müssen beachten, dass sie zwar per Nebenverdienst dazuverdienen dürfen, jedoch ihr Freibetrag 160 Euro nicht überschreitet. Das heißt im Beispiel: Verdient der oder die Betroffene genau 400 Euro, so darf er/sie davon 160 Euro zur freien Verfügung behalten, die restlich ca. 240 Euro werden mit dem persönlichen Hartz 4-Satz gegengerechnet.
Dies entlastet den Staat und verschafft Ihnen ggf. ein besseres Gefühl. Zudem können auf diese Weise höhere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden, was sich gut auf Ihre Zukunft auswirkt.
Der Freibetrag von 160 Euro gilt i. d. R. immer, unabhängig von Wohn-, Kindergeld oder ähnlichem. Wichtig ist, sich möglichst schnell mit der Agentur für Arbeit (AGA) oder dem JobCenter diesbezüglich in Verbindung zu setzen, denn wer Angaben verschweigt, verschludert oder zu spät nachreicht, kann sich schnell in juristisch kritische Zonen begeben, die bis zur Anzeige wegen Betruges oder Leistungserschleichung reichen. Außerdem kann ein Minijobs dem Lebenslauf gleich etwas mehr Farbe geben und auch eine Festanstellung unterstützen oder gar beschleunigen.
Darum gilt:
Minjob immer, wahrheitsgemäße Angaben aber auch!