Alle Schüler, gleich welcher Schulform, können Mini-Jobs ab einem bestimmten Alter ausführen. In der Regel ist dies schon ab 13 Jahren möglich. Besonders häufige Minijobs für Schüler jüngeren Jahrgangs sind: Zeitungen austragen, Babysitten, im Haushalt helfen oder auch Nachhilfeunterricht erteilen und so Nebenverdienste einstreichen.
Arbeitet ein 13-Jähriger oder eine 13-Jährige, so müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte dem Arbeitsverhältnis zustimmen. Entscheiden dabei ist, daß nicht länger als zwei Stunden pro Tag der Nebenjob ausgeübt werden darf, dies wird meist strengstens kontrolliert. Jene Vorkehrungen dienen zum einen dazu, die Kinder vor körperlicher oder geistiger Überanstrengung zu bewahren, andererseits sollte ein Minijoboder eine geringfügige Beschäftigung keinesfalls die schulischen Leistungen negativ beeinflussen. 400 Euro sind für Schüler die Obergrenze, bei der der sogenannte Mini-Job (die geringfügige Beschäftigung) vorliegt.
Ab 15 Jahren ändern sich die Konditionen, ab dann dürfen max. 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden.
Ausnahmen gibt es für Mini-Jobber, die noch Schüler sind, während der Ferienzeiten: hier können bis zu 4 Wochen des Jahres gejobbt werden, natürlich unter altersgemäßen Bedingungen.
In Anbetracht der aktuellen PISA-Studien sind vor allem Kinder in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln etc. von nachteiligem Lernverhalten betroffen, deshalb sollte trotz allen Eifers man die Schule nicht außer acht lassen!