Ja, als Teilzeitmitarbeiter hast du grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das deutsche Arbeitsrecht schützt Teilzeitkräfte in vielerlei Hinsicht, sodass sie nicht benachteiligt werden dürfen. Hier die wichtigsten Punkte:
Gleichbehandlung: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schreibt vor, dass Teilzeitkräfte in Bezug auf Bezahlung, Urlaub, Kündigungsschutz und Sozialleistungen gleich behandelt werden müssen wie Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, es gibt sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung.
Urlaubsanspruch: Dein Urlaubsanspruch wird anteilig auf deine Arbeitszeit umgerechnet. Wenn du beispielsweise an drei Tagen pro Woche arbeitest, hast du Anspruch auf einen proportionalen Teil des Urlaubs, den auch Vollzeitbeschäftigte erhalten.
Kündigungsschutz: Als Teilzeitmitarbeiter genießt du den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitkräfte. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und dich nicht aufgrund deiner Teilzeittätigkeit benachteiligen darf.
Bezahlung und Gehalt: Dein Stundenlohn muss dem von Vollzeitmitarbeitern entsprechen, und du hast Anspruch auf Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld oder Bonusse, sofern diese im Unternehmen vorgesehen sind.
Teilnahme an Weiterbildungen: Teilzeitmitarbeiter haben das gleiche Recht auf Weiterbildungen und Schulungen wie Vollzeitbeschäftigte, um ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Es ist gesetzlich verankert, dass du als Teilzeitkraft die gleichen Rechte hast und in keiner Weise benachteiligt werden darfst. Weitere Informationen zu Teilzeitjobs findest du auf unserer Teilzeit Jobs Seite.
Hier sind einige Fragen zu unserem Thema "Vorteile und Nachteile von Teilzeitjobs – Alles, was Sie wissen müssen" die oft von Quereinsteigern gestellt werden: