Ein Teilzeitjob und ein Minijob unterscheiden sich in mehreren Aspekten, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Verdienst und Sozialversicherung. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst auf 520 Euro pro Monat begrenzt ist. Die Arbeitszeit hängt von der Höhe des Stundenlohns ab und liegt in der Regel zwischen 8 und 15 Stunden pro Woche.
Ein Teilzeitjob hingegen ist durch eine geringere Stundenzahl im Vergleich zu einer Vollzeitstelle definiert, hat aber keine Verdienstgrenze. Arbeitnehmer in Teilzeit haben dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte, während Minijobber bestimmte Abzüge in der Sozialversicherung haben.
Die wichtigsten Unterschiede:
Sowohl Teilzeitjobs als auch Minijobs bieten flexible Arbeitszeiten, jedoch mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen je nach persönlicher Lebenssituation.
Weitere Informationen zu Teilzeitjobs findest du auf unserer Seite für Teilzeit Jobs.
Hier sind einige Fragen zu unserem Thema "Vorteile und Nachteile von Teilzeitjobs – Alles, was Sie wissen müssen" die oft von Quereinsteigern gestellt werden: