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Auch jüngere Teenager haben häufig den Wunsch sich etwas neben dem Taschengeld zu verdienen, dabei gilt allerdings zu beachten, dass Ferienjobs ab 14 strengeren Auflagen Unterliegen als in höheren Altersklassen. Damit das Ganze nicht als Kinderarbeit deklariert werden kann gibt es klare staatlich Richtlinien die unbedingt eingehalten werden müssen. Auch Arbeitgeber sollten sich genau über Ferienjobs ab 14 informieren, damit einem sachgerechtem Arbeitsverhältnis nichts im Wege steht.

Geringfügige und vor allem leichte Ferienjobs sind erlaubt, sollten jedoch von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten stetes im Auge behalten werden. Wichtig ist, dass von staatlicher Seite, Schülerjobs ab 13 erlaubt sind, und da es sich bei 14 Jähren immer um Schüler handelt, sind die Auflagen standardisiert.

Natürlich eine Eingangsvoraussetzung, das Einverständnis der Eltern. Der zukünftiger Arbeitgeber wird sich die Erlaubnis in den meisten Fällen schriftlich verlangen, was nicht nur den Kontroll-Aspekt abdeckt, sondern auch zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für einen Ferienjobs ab 14 stärkt. Darüber hinaus sind die erziehungsberechtigten dazu angehalten, zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, dass die schulischen Leistungen und die damit verbundene Anwesenheit gegeben sind. Täglich sind lediglich zwei Stunden Arbeit erlaubt, und diese dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr ausgeübt werden. Selbstverständlich dürfen Gesundheit und körperliche Entwicklung der jungen Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.

Als Tätigkeiten für  Ferienjobs eignen sich beispielsweise Das Gassi gehen mit Hunden, Rasenmähen oder das Verteilen von Prospekten. Da die Vergütung sehr gering ist, müssen für Ferienjobs ab 14 keine Sozial- und Steuerabgaben zu entrichtet werden.

 

Angebote für Ferienjobs gibt es in jeder größeren Stadt:

Ferienjobs in München

Ferienjobs in Karlsruhe

Ferienjobs in Hamburg

Ferienjobs in Nürnberg

Ferienjobs in Bremen

Ferienjobs in Köln