Ferienjobs sind kurzfristige und befristete Arbeitsverhältnisse, welche Studenten oder Schüler während ihrer Semester- bzw. Schulferien eingehen können. Die Beschäftigungen sind legal, dabei ist allerdings das Jugendschutzgesetz zu beachten. Man unterscheidet hierbei zwischen den Ferienjobs ab 14 Jahren, denFerienjobs ab 15 Jahren und den Ferienjobs ab 16 Jahren. Außen vor bei dieser Staffelung sind die Ferienjobs für Studenten. Ebenfalls anderen Auflagen unterliegen die Ferienjobs im Ausland.
Bei der Vermittlung der Ferienjobs können unterschiedliche Portale oder Einrichtungen behilflich sein wie zum Beispiel Ferienjobs vom Arbeitsamt. Wichtig ist, dass der Ferienjob von vornherein immer als befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wird. Die eventuelle Kündigung muss unter Beachtung der allgemeinen Gesetzgebung erfolgen.
Während der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses gelten die kollektivrechtlichen Regelungen wie Tarifvertrag, Freizeitansprüche, Entgeltfortzahlung und Betriebsvereinbarung.
Eine so genannte Versicherungsfreiheit von Pflege-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversichrung bestehet nur dann, wenn die Beschäftigung (also der Ferienjob) auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist.
Da Ferienjobs für Schüler und Ferienjobs für Studenten für die betroffenen zur Folge hat, dass sie als Arbeitnehmer gelten, bekommen diese auch einen entsprechenden Arbeitslohn. Das wiederum hat zur Folge, dass auch hier die Vorschriften für Arbeitslohn und Lohnsteuer gelten.
Angebote für Ferienjobs gibt es in jeder größeren Stadt:
Ferienjobs in München
Ferienjobs in Karlsruhe
Ferienjobs in Hamburg
Ferienjobs in Nürnberg
Ferienjobs in Bremen
Ferienjobs in Köln