Engagement bei der Erhaltung und Verbesserung der elektrischen Sicherheit und der Vermeidung von Brandgefahren in elektrischen Anlagen
Eigenständige Durchführung von Prüfungen an sicherheitstechnischen Anlagen ( Elektrische Anlagen, Sicherheitsstromversorgungs-, Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) nach Baurecht
Eigenständige Durchführung von Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen an elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln
Eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit in Ihrer Region