Bauingenieur*in für Fliegende Bauten / Vergnügungsanlagen / Freizeitindustrie

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TÜV SÜD AG

Aktualisiert: 03.02.2025

Stuttgart
online seit dem 03.01.2025
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TÜV SÜD AG


  • Beschreibung: AUFGABEN
    • Prüfung von Prototypen und Neukonstruktionen im Bereich Fahrgeschäfte, Achterbahnen, Karusselle und Freizeitparkanlagen
    • Beurteilung von Festigkeitsnachweisen und Risikobeurteilungen
    • Abnahmeprüfungen beim Kunden vor Ort bzw. Prüfungen in Freizeitparks im In- und Ausland
    • Ansprechpartner für die Hersteller und Betreiber von Fahrgeschäften bzw. von Fliegenden Bauten
    QUALIFIKATIONEN
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