Entgegennehmen von Anträgen auf laufende und einmalige Leistungen nach dem SGB II
Selbstständiges Prüfen, Entscheiden und Zahlbarmachen der Leistungen nach dem SGB II
Herstellen des Nachrangs der Leistungsgewährung durch Verfolgen von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern
Kooperative Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Arbeitsvermittlung des Jobcenters Stadt Karlsruhe