Aktualisiert: 26.12.2024
Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Du wirst zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ( TV- L) gezahlt.
Nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6.
Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.
Während der Ausbildung erhälst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnun...
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