Du wirst zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Das Einstiegsgehalt ist abhängig von Deiner Berufsqualifikation und Deinem individuellen Tätigkeitsschwerpunkt und wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 oder 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ( TV- L) gezahlt.
Sobald Du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen wirst und Deine Laufbahnausbildung beginnt, erhälst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz ( LBes G N...