Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung „ Wirtschaftsförderung“ oder „ Regionalmanagement" oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
Beschäftigte werden entsprechend ihrer persönlichen Voraussetzungen bis EG 8 TVÖ D- VKA eingruppiert, mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes ...