der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
der Abschluss einer mindestens zweijaehrigen einschlaegigen Berufsausbildung,
Bestandene Aufnahmepruefung.
Das fuer das Schulwesen zustaendige Ministerium kann auf Vorschlag der Schule Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigen, wenn der Bewerber einen den nach 39 Absatz 1 Thuer FSO geforderten Voraussetzungen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen kann. Die Zulassung kann mit Aufla...