Das zum 01.01.1968 gegründete Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist seit Oktober 2006 eine teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und gemäß §5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als
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