Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden sie sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen können nur im Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der R...