Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G -BA) ist das zentrale Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine wichtigste Aufgabe ist die zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung für 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherte durch die Konkretisierung des Leistungskatalo
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