Beschreibung:
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine seit 2006 teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen und gemäß §5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als berufsständische Einrichtung zuständig für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der hessischen Ärztinnen und Ärzte. Das Versorgungswerk sichert derzeit die entsprechenden Ansprüche von mehr als 48.000Kammermitgliedern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem. Es wird durch den Vorstand geleitet, der die Grundsätze und die Rahmenbedingungen für d...