Wir suchen Sie für die Stadtkämmerei der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Die Abteilung Gewerbesteuer und Aufwandsteuern ist für die Festsetzung der Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer zuständig. Grundlagen bei der Gewerbesteuerfestsetzung sind im Regelfall die von den Finanzämtern erlassenen Mess- bzw. Zerlegungsbescheide. Entscheidungen bezüglich Stundungen, Aussetzungen und Erlässen werden ebenfalls in diesem Bereich getroffen.