Der Evangelische Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Er berät Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchliche Einrichtungen in theologischen und rechtlichen Fragen. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Landeskirche.