(20–25 Stunden in Festanstellung) Was machen wir nicht:
Wir führen keine Prozesse,
Wir schreiben keine seitenlangen Schriftsätze
Wir haben keine ( Not-) Fristen, die „überraschend“ am gleichen Tag ablaufen
Was machen wir:
Unsere Kanzleiinhaberin wird von den Amtsgerichten in unserer Umgebung zur Nachlasspflegerin/ Testamentsvollstreckerin bestellt. Dann startet unsere Arbeit mit den Unterlagen des Gerichts und aus dem Wohnort des Erblassers. Wir...