Beschreibung:
Das zum 01.01.1968 gegründete Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist seit Oktober 2006 eine teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und gemäß § 5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe ( Heilberufsgesetz) als berufsständische Einrichtung zuständig für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der hessischen Ärztinnen und Ärzte. Das Versorgungswerk sichert derzeit die entsprechenden Ansprüche von mehr als 48.000 Kammermitgliedern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem. Es wird dur...