Beschreibung:
Das zum 01.01.1968 gegründete Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist seit Oktober 2006 eine teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und gemäß §5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als berufsständische Einrichtung zuständig für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der hessischen Ärztinnen und Ärzte. Das Versorgungswerk sichert derzeit die entsprechenden Ansprüche von mehr als 48.000Kammermitgliedern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem. Es wird durch ...