Das zum 01.01.1968 gegründete Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist seit Oktober 2006 eine teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und gemäß § 5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als
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