in Vollzeit oder auch 2 Teilzeitkräfte, wobei eine Wochenarbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden erreicht werden muss.
Es sind mehrere Stellen zu besetzen.
Das Jobcenter betreut Kunden/-innen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine sicherstellen können. Aufgabe der Leistungsabteilung des Jobcenters ist insbesondere die Entscheidung über Anträge auf Bürgergeld und weitere Leistungen des SGB II sowie die Überprüfung des Leistungsanspruches.