Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Gremium der medizinischen Selbstverwaltung und konkretisiert den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Gem. §§ 92a, 92b SGB V fördert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung. Die Durchführung, Vorbereitung und Umsetzung der Förderung erfolgt über den Innovationsausschuss und seine Geschäftsstelle. Der Gemeinsame Bundesausschuss, Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit 80 %, befri...