Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Gremium der medizinischen Selbstverwaltung und konkretisiert den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Gem. §§ 92a, 92b SGB V fördert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungs
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