Beschreibung:
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung der Souveränität der Mitgliedsgemeinden, das heißt die Leitung und die politische Betätigung wird nicht von den Verwaltungsgemeinschaften wahrgenommen.
Verwaltungsgemeinschaften erfüllen öffentliche Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder. Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden (nach Gemeindegröße, mindestens Erster Bürgermeister und ...