Zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Bildung und Sport, im Bereich der städtischen Sporthallen, Stellen mit
zwei Hallenwartinnen / zwei Hallenwarte (m/w/d)
in ein unbefristetes Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis in Vollzeit.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Entgeltgruppe 3 TVö D/ VKA sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen.
Die Arbeitsleistung ist im Wechselschichtdienst - auch an Wochenenden - zu erbringen.