Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Kernaufgabe ist die Konkretisierung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene in Richtlinien für den stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich auf der Grundlage des SGB V. Die Patientenvertreter/innen im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gemäß § 140f Abs. 2 und 6 SGB V bei ihren Antrags-, Beteiligungs- und Stellungnahmerechten durch die „Stabsstelle Patientenbeteiligung“ innerhalb der Geschäftsstelle unterstützt. Wir suchen in de...