Ihre Aufgaben Rechtliche und finanzielle Sachbearbeitung der Jugendhilfefälle,insbesondere das Prüfen der Hilfevoraussetzungen in Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, das Feststellen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und das Erteilen des Bescheids Heranziehen - insbesondere der Eltern - zu den Kosten der Jugendhilfe sowie Beitreiben der Forderungen Realisieren vorrangiger Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger Bearbeiten von Kostenersatzansprüchen an andere und vonanderen Jugendhilfeträgern Bearbeiten von Anträgen im Förderbereich